Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2017
Eröffnungen
22.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
31.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
06.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
12.11.2008
Neueintragungen